Rechtlicher Kommentar zur Beweislastumkehr
von RA Dr. Oliver Pramann, Fachanwalt für Medizinrecht, Hannover
Rechtlich ist dies deswegen besonders, weil normalerweise der Patient insbesondere sowohl den Behandlungsfehler als auch die Ursächlichkeit des Fehlers zum Schaden beweisen muss. Wenn aber ein "grober Befunderhebungsfehler" vorliegt, kann das – wie hier – dazu führen, dass jetzt der Behandelnde beweisen muss, dass der Schaden nicht auf den Fehler zurückzuführen ist oder dieser Zusammenhang zumindest äußerst unwahrscheinlich ist. In der Praxis ist dieser Beweis für die Behandlerseite in der Regel nur sehr schwer zu erbringen. Wie immer ist die sorgfältige Dokumentation wichtig, damit der Behandelnde ggf. darlegen und beweisen kann, dass die notwendigen Befunde erhoben wurden."