Im dann folgenden Stellungsnahmeverfahren und der mündlichen Anhörung haben DGU und andere Fachgesellschaften der Bewertung des IQWiG widersprochen und sich für den PSA-Test als unverzichtbaren Baustein der Prostatakrebs-Früherkennung ausgesprochen. Kritisiert wurde vor allem die irreführende Darstellung im IQWiG-Bericht. Denn die dort kritisierte Nutzen-Schaden-Bilanz bezog sich auf ein Massenscreening und nicht auf ein risikoadaptiertes Vorgehen, wie es gemäß S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ etabliert ist und praktiziert wird.
Der G-BA folgte in seinem Beschluss der Einschätzung des IQWiG. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Nutzen durch die Verringerung der prostatakarzinomspezifischen Mortalität und der Diagnosen metastasierter Prostatakarzinome den Beleg für einen Schaden durch Überdiagnosen sowie falsch-positiver Screening-Befunde nicht aufwiegt2.
Die Entscheidung gegen den Antrag der Patientenvertretung, die PSA-Wert-Bestimmung zur PCa-Früherkennung in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen, fiel mit knapper Mehrheit: 8:5 Stimmen - gegen die Voten von KBV und Krankenhausgesellschaft.
Die abschließenden Worte des G-BA-Vorsitzenden, Professor Hecken, das „Problem sei nicht für alle Tage gelöst“, lassen hoffen, dass die Entscheidung nach Vorlage der Daten der PROBASE-Studie nochmals überprüft wird.