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Juristische Fallstricke
Bei Ihnen nachgefragt:
Wie sehen Sie diesen Fall?
Dem Urologen ist kein Vorwurf zu machen. Er hat hat den Patienten aufgeklärt, dass dieser den Befund aktiv erfragen muss. Zudem hätte dem Patienten diese Praxis bekannt sein müssen.
Der Urologe hätte dem Wert nachgehen und Kontakt zum Patienten aufnehmen müssen, ggf. bereits weitere diagnostische Maßnahmen planen. Er hat gegen seine Pflicht verstoßen.
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Pflichtfragen