In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Verantwortung der beteiligten Behandelnden im Rahmen der horizontalen Arbeitsteilung. Ohne diese ist die fachübergreifende Behandlung des Patienten in der Praxis nicht möglich. Verschiedene Fachgruppen arbeiten mit ihrer jeweiligen Expertise zur Erreichung des Behandlungserfolges zusammen.
Müssen sich die behandelnden Fachärzte dabei überwachen, um Fehler zu vermeiden? Nein, Überwachung ist nicht erforderlich, aber Aufmerksamkeit – und ggf. entsprechende Klärung - ist dennoch angezeigt.
Bei Überweisungen kommt zwischen dem Patienten und dem Arzt, an den er überwiesen wird, ein neuer Behandlungsvertrag zustande. Mit der Annahme der Überweisung beginnt die eigene Verantwortung. Der Arzt ist hier nicht nur ein Werkzeug des überweisenden Arztes. Er erbringt seine Leistung nach entsprechendem fachärztlichem Standard, prüft die Indikation und den Auftrag aus seiner Perspektive. Wobei sich der die Überweisung annehmende Arzt auf den überweisenden Arzt verlassen darf. Beide Richtungen der Verantwortungsabgrenzung finden ihre Grenzen dort, wo Anhaltspunkte an der Richtigkeit der Maßnahme bestehen. Falls diese auffallen, sind beide Seiten gehalten, diesen Fragen nachzugehen, vor allem, wenn sich Zweifel aufdrängen.2